Verschiedene Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen wurden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt, die zum 1. Januar 2021 startet.

Ein zentraler Bestandteil des BEG-Programms ist die Förderung der Beleuchtungssanierung. Gefördert werden neben dem Beleuchtungssystem und relevanten Nebenkomponente (z.B. Steuerungs- und Regelungstechnik) auch die Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen (z.B. Austausch von Elektroverteilung, Demontage der Altanlage etc.).

  • Vereinfachte Antragstellung: Die breit angelegte Förderung integriert mehrere Einzelprogramme und ist bei dem Projektträger und BAFA zentriert. Die Antragstellung erfolgt über einen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.
  • Direktzuschuss für Unternehmen und Kommunen: Das BEG-Programm gilt für Bestands-Nichtwohngebäude. Besitzer von Nichtwohngebäuden können eine Förderung als Direktzuschuss über das BAFA erhalten. Dies kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein.
  • Beihilfefreiheit: Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen sowie für Nichtwohngebäude (NWG), wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr tätigen müssen.
  • Geltungsdauer: Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030.